Whistleblowing

Whistleblowing ist eine Meldung über rechtswidriges Verhalten, von dem der Whistleblower im öffentlichen oder privaten Arbeitskontext Kenntnis erlangt hat.

Die EU-Richtlinie 2019/1937, die den Schutz von Personen betrifft, die Verstöße gegen EU-Recht und nationale Vorschriften melden, wurde in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 (dem sogenannten 'Whistleblowing-Dekret') umgesetzt; in Spanien mit den Enmiendas 121/000123 del Proyecto de Ley reguladora de la protección und in Deutschland mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Mit der Einführung dieser EU-Richtlinie wird somit ein echtes Recht auf Meldung eingeführt und den Hinweisgebern Schutz garantiert.

Meldungen dürfen sich nur auf Verstöße beziehen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der privaten Einrichtung schädigen und bestehen aus:

  • administrativen, buchhalterischen, zivil- oder strafrechtlichen Verstößen

  • relevanten rechtswidrigen Handlungen gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz oder Verstößen gegen das von Ihrem Unternehmen möglicherweise angenommene Organisations- und Managementmodell

  • Verstößen, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder Deutschlands fallen

  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union schädigen

  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt.

Jede Meldung, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wird nicht berücksichtigt. Für unbegründete Meldungen können gegen den Hinweisgeber Strafen von 500 € bis 2.500 € verhängt werden. Zudem kann er für die Straftaten der Verleumdung oder üblen Nachrede sowie zivilrechtlich im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

Über die Legality Whistleblowing Plattform, ein cloudbasiertes Tool eines externen Anbieters, haben Sie die Möglichkeit, Meldungen über rechtswidriges Verhalten zu senden.

Die Plattform garantiert die absolute Vertraulichkeit der Identität und Daten des Hinweisgebers sowie des Inhalts der Meldung, die daher ausschließlich für die mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragte Person und eine zur Verschwiegenheit verpflichtete externe Stelle zugänglich ist.

Als zusätzliche Garantie der Vertraulichkeit können Sie Meldungen auch unter Verwendung privater, nicht unternehmenseigener E-Mail-Adressen, Geräte und Netzwerke einreichen.

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