FAQ - Whistleblowing

Die folgenden häufig gestellten Fragen beziehen sich auf Whistleblowing.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte whistleblowing @ sacmigroup.com

WEITERE HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FINDEN SIE DIREKT AUF DER MELDEPLATTFORM

Whistleblowing ist eine Meldung über rechtswidriges Verhalten, von dem der Whistleblower im öffentlichen oder privaten Arbeitskontext Kenntnis erlangt hat.

Meldungen dürfen sich nur auf Verstöße beziehen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der privaten Einrichtung schädigen und bestehen aus:

  • administrativen, buchhalterischen, zivil- oder strafrechtlichen Verstößen

  • relevanten rechtswidrigen Handlungen gemäß dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz oder Verstößen gegen das von Ihrem Unternehmen möglicherweise angenommene Organisations- und Managementmodell

  • Verstößen, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder Deutschlands fallen

  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union schädigen

  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt.

Jede Meldung, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wird nicht berücksichtigt.

Für unbegründete Meldungen können gegen den Hinweisgeber Strafen von 500 € bis 2.500 € verhängt werden. Zudem kann er für die Straftaten der Verleumdung oder üblen Nachrede sowie zivilrechtlich im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

Über die Legality Whistleblowing-Plattform, ein cloudbasiertes Tool eines externen Anbieters, haben Sie die Möglichkeit, Meldungen über rechtswidriges Verhalten zu senden.

Die Plattform garantiert die absolute Vertraulichkeit der Identität und Daten des Hinweisgebers sowie des Inhalts der Meldung, die daher ausschließlich für die mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragte Person und eine zur Verschwiegenheit verpflichtete externe Stelle zugänglich ist.

Zugangslinks zur Plattform für Konzerngesellschaften sind hier verfügbar.

Die Daten des Hinweisgebers werden von der Meldung getrennt, sodass die Meldung anonym an die für die Bearbeitung der Meldungen zuständige Person gesendet wird. Nur der Verarbeiter kann die Meldung mit den Daten des Hinweisgebers verknüpfen und somit die Identität des Hinweisgebers einsehen. Der Verarbeiter kann Ihre Identität einsehen, wenn er dies für notwendig erachtet: In diesem Fall werden Sie durch eine Benachrichtigung innerhalb der Meldung informiert.

Alle Informationen sind verschlüsselt und durch die Plattform geschützt.

Im Interesse der Vertraulichkeit empfehlen wir, Ihre unternehmenseigene E-Mail-Adresse, Geräte und Netzwerke nicht zu verwenden.

Unternehmenseigene Postfächer, Geräte und Netzwerke können Schutzmaßnahmen haben, die es nur Systemadministratoren und zu IT-Sicherheitszwecken ermöglichen, auf E-Mails und Informationen zu den besuchten Websites zuzugreifen.

Wenn Sie also möchten, dass die Meldung völlig anonym bleibt, wird als zusätzliche Garantie der Vertraulichkeit empfohlen, die Meldeplattform mit einer nicht unternehmenseigenen E-Mail-Adresse, Geräten und Netzwerken zu nutzen.

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